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Urnenstandort
  • Urnenbüro Buchrain: Gemeindehaus
Urnen Öffnungszeiten
  • Urnenbüro Buchrain: Sonntag, 10.00 - 10.30 Uhr
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen So stimmen oder wählen Sie brieflich korrekt:
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
  2. Legen Sie die von Hand ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmkuvert (grün) und verschliessen Sie dieses.
  3. Unterschreiben Sie Ihren Stimmrechtsausweis persönlich im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Adresse der Gemeindeverwaltung ersichtlich ist.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Hauptstrasse 18, Buchrain einwerfen oder es während den Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei abgeben. Bei Postaufgabe muss der Brief spätestens am Freitag vor dem Abstimmungstermin bei der Gemeindekanzlei eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!). Die letzte Leerung des Briefkastens der Gemeindeverwaltung erfolgt am Sonntag um 10.30 Uhr.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • mit dem Stimmrechtsausweis mehr als ein amtliches Stimmkuvert (grün) eingesandt wird
  • der Stimmrechtsausweis fehlt
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
  • sie nicht rechtzeitig eintrifft.
Kontakt philipp.schaerli@buchrain.ch



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