Die Bildungskommission hat die folgenden Aufgaben gemäss Volksschulbildungsgesetz zu erledigen: Schulangebot: - Festlegen und ausgestalten des Schulangebotes in Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat
- Festlegen des Leistungsauftrages für die Gemeindeschule
- Genehmigung des Leitbilds, des Schulprogramms und des Jahresprogramms
Angebotsorganisation: - Genehmigung der von der Schulleitung erarbeiteten Schul- und Klassenplanung und der Organisationsformen (Mischklassen, integrative Formen usw.)
- Start von Projekten zur Einführung bestimmter Organisationsformen
- Genehmigung der Gesamtpensen
Schulbetrieb: - Genehmigung der durch die Schulleitung erarbeiteten betrieblichen Rahmenbedingungen
- Anregungen zur Berücksichtigung bestimmter Anliegen
- Genehmigung und Weiterleitung von Anträgen der Schulleitung bezüglich Schullokalen
- Genehmigung des von der Schulleitung ausgearbeiteten Schulreglements
Qualitätsmanagement: - Auswahl und Anstellung der Schulleitung
- Genehmigung des Anforderungsprofils für die Lehrpersonen
- Anstellung und Wahl der Lehrpersonen unter Mitwirkung der Schulleitung
- Personalrechtliche Entscheide, soweit sie nicht durch die Schulleitung getroffen werden können
- Aufsicht über die Gemeindeschule als pädagogische Organisation
- Überprüfung der Tätigkeit der Schulleitung und deren Zielerreichung
- Einsichtnahme in die Ergebnisse der internen Evaluation
- Mitwirkung bei der externen Evaluation
- Anregungen bzw. Vorgaben zur Elternmitwirkung
- Anregung und Bewilligung von Projekten und Schulversuchen
Information und Öffentlichkeitsarbeit: - Information der Bevölkerung über die Arbeit, die Anliegen und Vorhaben der Schulpflege
- Information der kommunalen Öffentlichkeit über die Leistungen und die Qualität der Gemeindeschule
- Gewinnung der Bevölkerung für die Anliegen der Gemeindeschule und für deren Abstützung in der kommunalen Oeffentlichkeit
Link auf die Verordnung für die Bildungskommission
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