Zur Information der Bevölkerung führt der Gemeinderat mindestens ein Mal pro Jahr eine Orientierungsversammlung über aktuelle Themen und Gemeindegeschäfte durch.
An der Orientierungsversammlung können Geschäfte, die der Urnenabstimmung unterliegen, vorberaten oder andere wichtige Themen konsultativ behandelt werden.
Die Versammlung kann mit Mehrheitsbeschluss zu den Geschäften und Themen Bemerkungen anbringen. Diese sind für den Gemeinderat rechtlich nicht verbindlich.
Unter Nennung der Themen können 300 Stimmberechtigte schriftlich die Einberufung einer Orientierungsversammlung verlangen.
| Nächste Orientierungsversammlungen: |
Es wurde keine Sitzung dieser Kategorie gefunden.
| Letzte Orientierungsversammlungen: | |