Hundesteuer

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Hundesteuer

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht.

Die jährlich wiederkehrende Hundesteuer wird mittels Rechnung von der Abteilung Finanzen erhoben. Der Tarif beträgt für private Hundebesitzer Fr. 120.-- pro Jahr, für Landwirte mit einem Hofhund Fr. 40.-- pro Jahr.

Beim Abgang eines Hundes hat der Halter Anrecht auf Rückerstattung der halben Hundesteuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni gestorben ist und kein Ersatzhund angeschafft wird. Wir bitten um Mitteilung innert 10 Tagen an die Gemeinde, Abteilung Finanzen, sowie an AMICUS. Weitere Informationen können Sie aus dem Info-Flyer entnehmen.

Für die Anmeldung auf der Gemeinde bitten wir Sie, den Impfausweis des Hundes mitzunehmen. Dies gilt auch für Adressänderungen und Besitzerwechsel.

Kontakt:
041 444 20 30
finanzen@buchrain.ch

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