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Die Gesuchsunterlagen liegen während der gesetzlich festgelegten Frist zur öffentlichen Einsichtnahme auf der Gemeindekanzlei auf. Ebenfalls werden diese gemäss § 58 Planungs- und Bauverordnung des Kantons Luzern während der öffentlichen Auflage unter folgendem Link elektronisch bereitgestellt: Baugesuchsauflage (buchrain.ch)

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