Beglaubigungen

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Beglaubigungen

Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis vorzulegen. Die Unterschrift darf erst in Anwesenheit des Beglaubigungsbeamten angebracht werden.

Beglaubigung Fotokopie
Das Originaldokument ist mitzubringen. Die Gemeindekanzlei erstellt die zu beglaubigende Fotokopie.

Beglaubigung Übersetzung
Der Übersetzer oder die Übersetzerin muss zur Beglaubigung in der Regel persönlich erscheinen. Er oder sie muss glaubhaft machen können, dass er oder sie die zu beglaubigende Sprache beherrscht. Es darf kein Ausstandsgrund vorliegen wie z. B. verwandtschaftliche Nähe.

Legalisationen und Apostillen
Für diese ist die Staatskanzlei des Kantons Luzern zuständig.

Kontakt:
041 444 20 20
beat.bucher@buchrain.ch oder
philipp.schaerli@buchrain.ch

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