Erbschaftssteuern

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Erbschaftssteuern

Ehegatten, Nachkommen: steuerfrei

Elterlicher Stamm: 6 - 12 %, je nach Höhe des Erbteils

Grosselterlicher Stamm: 15 - 30 %, je nach Höhe des Erbteils

Nicht verwandte Personen: 20 - 40 %, je nach Höhe des Erbteils


Schenkungen innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Tod des Erblassers / der Erblasserin unterliegen der Erbschaftssteuer.

Diese Informationen vermittelt nur eine kurze Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.

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