Heimatausweis / Interimsausweis
Heimatausweis / Interimsausweis
Der Interimsausweis oder Heimatausweis gilt als Ausweispapier für Aufenthalter (z.B. bei einem Studienaufenthalt oder Heimaufenthalt) und muss bei der Einwohnerkontrolle der Aufenthaltsgemeinde hinterlegt werden. Der Interimsausweis bestätigt, dass der Inhaber in einer anderen Gemeinde niedergelassen ist.
Wenn Sie bereits einen Interimsausweis besitzen und dieser verlängert werden muss, bringen oder senden Sie bitte den abgelaufenen Interimsausweis an die Einwohnerkontrolle, Hauptstrasse 18, 6033 Buchrain.
Kosten:
Neuer Interimsausweis Fr. 23.00
Verlängerung Fr. 12.00
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