Wirtschaftliche Sozialhilfe

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Wirtschaftliche Sozialhilfe

Die Gemeinde Buchrain hat die Aufgabe, materielle Sicherheit für die Einwohnenden der Gemeinde zu gewährleisten. Wirtschaftliche Sozialhilfe kommt dann zum Tragen, wenn eigenes Erwerbseinkommen, Erspartes, Vermögen sowie andere finanzielle Hilfen wie Arbeitslosentaggelder, Renten, usw. fehlen oder nicht genügen und das sozialhilferechtliche Existenzminimum nicht gedeckt ist.

Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach dem Sozialhilfegesetz des Kantons Luzern, dem Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe sowie den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS.

Für eine Beratung und Klärung Ihres Anspruchs auf wirtschaftliche Sozialhilfe melden Sie sich bitte persönlich bei uns am Schalter, per Telefon oder per Mail.

Weitere Informationen zur wirtschaftlichen Sozialhilfe finden Sie hier:

Mietzinsrichtlinien

Sozialhilfegesetz Kanton Luzern

Sozialhilfeverordnung Kanton Luzern

Bundesgesetz über die Zuständigkeit für die Unterstützung Bedürftiger

SKOS Richtlinien

Luzerner Handbuch zur Sozialhilfe

Armutsrechner

"Sozialhilfe einfach erklärt" - mit 5 Videos der SKOS

Kontakt:
041 444 20 40
soziales@buchrain.ch

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