Taxausgleich
Taxausgleich
Bei Einwohnenden der Gemeinde Buchrain, die ihre Heimkosten nicht aus den monatlichen Beträgen der AHV, Pensionskassenleistungen, Ergänzungsleistungen und weiteren Einkünften bezahlen können, übernimmt die Gemeinde Buchrain den Teil zwischen der Eigenleistung und den effektiven Heimtaxen im Rahmen der Wirtschaftlichen Sozialhilfe.
Ein Taxausgleich kommt subsidiär zur Anwendung, was bedeutet, dass alle vorgängigen Ansprüche (Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Ansprüche gegenüber Dritten, etc.) zuerst geltend gemacht wurden. Es gilt zudem eine Vermögensobergrenze von CHF 8‘000.00 bei Einzelpersonen und CHF 12‘000.00 bei Ehepaaren.
Betroffene Personen oder Angehörige können telefonisch Kontakt mit der Abteilung Soziales aufnehmen und einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.