Mobilitätsbonus
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Fragen und Antworten
Die Gemeinde Buchrain nimmt sich als verantwortungsvolle Arbeitgeberin vermehrt dem
Thema Mobilität an. Ziel ist es, gute und faire Möglichkeiten für die Mobilität der Mitarbeitenden
anzubieten sowie einen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsbelastung in und um Buchrain zu leisten. Wir setzen uns dafür ein, dass sowohl öffentlicher Verkehr (öV) als auch Fuss- und Zweiradverkehr gefördert werden. Wir wollen damit ein Zeichen im Sinne von Klimaschutz, Gesundheitsförderung und Lebensqualität setzen. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es ein Mobilitätsmanagement.
Das Mobilitätsmanagement wird per 1. August 2024 eingeführt. Änderungen der Regelungen können, sofern notwendig und sinnvoll, jederzeit vorgenommen werden.
Zentrale Bausteine des Mobilitätsmanagements sind frei wählbare Mobilitätspakete für Mitarbeitende. Diese Pakete beinhalten Beiträge für Abos des öffentlichen Verkehrs (Mobilitätspaket öffentlicher Verkehr) oder Gutscheine für Fuss- und Veloverkehr (Mobilitätspaket Fuss/Zweirad). Motorradfahrerinnen/- fahrer erhalten keine Gutscheine, müssen aber auch keine Parkgebühren bezahlen (Mobilitätspaket Motorrad). Mitarbeitende, die mit dem Auto zur Arbeit kommen, können einen Parkplatz nutzen (Mobilitätspaket Auto). Dieser wird durch die Gemeinde zur Hälfte subventioniert. Die verbleibenden Kosten werden als Parkgebühren dem Mitarbeitenden in Rechnung gestellt. Für die Zukunft sind weitere Massnahmen denkbar, um die Mobilität der Mitarbeitenden zu gewährleisten und zu optimieren.
Die vollen Gutscheinbeträge gemäss Angaben im Konzept gelten ab einem Pensum von 50 % und mehr. Mitarbeitende mit einem Arbeitspensum von 21-49 % erhalten die Hälfte der Beträge. Für Mitarbeitende mit einem Pensum bis und mit 20 % erhalten kein Mobilitätspaket.
Die Lernenden wählen ebenfalls ein Mobilitätspaket. Es gelten somit die gleichen Regeln wie bei den restlichen Mitarbeitenden.
Das Mobilitätspaket und die damit verbundene Ausgabe von Gutscheinen bzw. Beteiligung an den Parkgebühren gilt für zwölf Monate. Einmal im Jahr werden alle Mitarbeitenden aufgefordert, die Wahl des Mobilitätspakets zu bestätigen oder Änderungswünsche bei der Paketwahl anzugeben. Ausnahmen sind bei einem Wechsel des Wohnortes möglich.
Ändert sich der Arbeitsweg grundlegend, sodass ein/e Mitarbeitende/r gezwungen ist mit einem anderen Verkehrsmittel zur Arbeit zu kommen, kann das Paket in Ausnahmefällen unter dem Jahr angepasst werden. Nehme dazu mit dem Mobilitätsverantwortlichen Kontakt auf.
Ausgestellte Gutscheine werden in der Regel nicht zurückgefordert.
Mitarbeitende müssen sich für ein Mobilitätspaket entscheiden. Beim Paket Fuss/Zweirad können Sie pro Jahr entscheiden, welchen Gutschein sie wählen möchten (Tschannhof oder Mall of Switzerland).
Es kommt vor, dass Mitarbeitende, die normalerweise zu Fuss, mit dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit kommen, an einem bestimmten Tag auf ein Auto angewiesen sind (private wie geschäftliche Termine). Es sind die üblichen Parkgebühren zu bezahlen. Für alle gilt: Parkgebühren am Arbeitsort werden nicht vergütet (Personalhandbuch KantonLuzern).
Gemäss Weisung der WAS Ausgleichskasse Luzern vom 22.06.2026 ist die Mobilitätsentschädigung neu AHV-pflichtig.
Die per August/September ausbezahlten Gutscheine werden auf dem Lohnausweis unter Ziffer 2.3 (Gehaltsnebenleistungen) aufgeführt. Diese Beiträge zählen somit zum steuerbaren Einkommen und unterliegen den Sozialversicherungsabzügen (AHV/IV/EO/ALV).
Mitarbeitende, die vor allem mit dem ÖV zur Arbeit kommen, wählen das Mobilitätspaket ÖV. Es ist kostenlos und enthält einen Beitrag von Fr. 500 pro Jahr. Der Beitrag kommt als Gutschein (Coupon) für die SBB daher. Dieser kann bei der SBB für Halbtax, Monats- und Jahresabos eingesetzt werden. Es handelt sich um Promocodes, die im Online-Shop oder am Schalter eingelöst werden können. Eine allfällige Differenz/Mehrpreis zwischen einem ausgewählten Produkt und dem Gutschein wird von den Mitarbeitenden finanziert. Der Gutschein ist einmalig einlösbar, der Restbetrag verfällt. Der Gutschein ist persönlich und nicht übertragbar. Mit der Wahl des Mobilitätspakets ÖV verpflichten sich die Mitarbeitenden, auf dem Arbeitsweg auf das Auto zu verzichten.
Mitarbeitende, die vor allem zu Fuss oder mit dem Velo zur Arbeit kommen, wählen das Mobilitätspaket Fuss/Zweirad. Es ist kostenlos und enthält einen Beitrag von Fr. 500 pro Jahr. Der Beitrag kommt wahlweise als Gutschein für den Tschannhof oder die Mall of Switzerland daher. Dieser kann pro Kalenderjahr gewählt werden, es ist kein Mischen der Gutscheine von den beiden Einkaufszentren möglich. Der Gutschein ist in Sport- oder Velofachgeschäften beispielsweise für den Kauf eines Velos, eines Helms oder einer Jacke einzusetzen. Der Gutschein ist persönlich und nicht übertragbar. Mit der Wahl des Mobilitätspakets Fuss/Zweirad verpflichten sich die Mitarbeitenden, auf dem Arbeitsweg auf das Auto zu verzichten.
Mitarbeitende, die mehrheitlich mit dem treibstoffbetriebenen Motorrad zur Arbeit fahren, wählen das Mobilitätspaket Motorrad. Es ist kostenlos und beinhaltet die Nutzung von Abstellplätzen für ein Motorrad. Dessen jährlicher Wert beträgt rund Fr. 500.
Mitarbeitende, die mehrheitlich mit dem Auto zur Arbeit fahren, wählen das Mobilitätspaket Auto. Es beinhaltet einen Auto-Parkplatz in der Parkzone B. Die Kosten bei einem Pensum <50 % betragen pro Jahr Fr. 200.00 und bei einem Pensum =>50 % Fr. 350.00 pro Jahr.
Ja. Fahrgemeinschaften sind ausdrücklich erwünscht, da sie die Anzahl Fahrten und den Parkplatzbedarf reduzieren. Sie werden durch die Mitarbeitenden selbständig organisiert und intern abgegolten. Wenn eine Person der Fahrgemeinschaft das Mobilitätspaket Auto gewählt hat, kann für die Fahrgemeinschaft eine zweite Kontrollschildnummer hinterlegt werden. Voraussetzung ist, dass dadurch keine zusätzliche Parkberechtigung entsteht und nie beide Fahrzeuge gleichzeitig parkiert werden. ParkingPay stellt technisch sicher, dass ein gleichzeitiges Parkieren mit beiden hinterlegten Kontrollschildern nicht möglich ist. Die Zusatzkosten für die zweite Kontrollschildnummer betragen Fr. 40.00. Die Meldung erfolgt an die Abteilung Finanzen.
Die Parkzone B beinhaltet folgende öffentliche Plätze:
- Gemeindehaus Buchrain
- Schulanlage Dorf I und II
- Schulzentrum Hinterleisibach
Ja. Beim Mobilitätspaket Auto kann eine zweite Kontrollschildnummer hinterlegt werden. Dies ist möglich, wenn das zweite Fahrzeug im gleichen Haushalt eingelöst ist oder wenn eine organisierte Fahrgemeinschaft besteht. Die zweite Kontrollschildnummer begründet keine zusätzliche Parkberechtigung. Es darf weiterhin nur ein Fahrzeug parkiert werden. ParkingPay stellt technisch sicher, dass ein gleichzeitiges Parkieren mit beiden hinterlegten Kontrollschildern nicht möglich ist. Die Zusatzkostenbetragen Fr. 40.00. Die Meldung erfolgt an die Abteilung Finanzen.
Da die Parkberechtigung an eine hinterlegte Kontrollschildnummer gebunden ist, ist das Parkieren eines Ersatzfahrzeugs ohne gültige Parkkarte nicht kostenlos möglich. Um bei längeren Ausfällen des eigenen Autos unnötige Zusatzkosten zu vermeiden, kann für das Ersatzauto eine zweite Kontrollschildnummer hinterlegt werden. Diese «Zweitparkkarte» kostet Fr. 40.– und erlaubt es, das Ersatzfahrzeug während der Ausfallzeit zu nutzen, ohne zusätzliche Tagesgebühren zu bezahlen. Bei Bedarf kann die Zweitnummer direkt bei der Abteilung Finanzen gemeldet werden.
Wählst du das Auto- oder Motorradpaket, bist aber während gewissen Monaten nicht mit dem Auto unterwegs oder temporär oder als Praktikant/in bei uns, dann hast du die Möglichkeit auch eine Monatsparkkarte zum Preis von Fr. 35.00 zu lösen. Fülle dazu das Formular via www.buchrain.ch/mobi-bonus aus und wähle das Autopaket.
Anschliessend kannst du bei Bedarf jederzeit während des Jahres Monatsparkkarten in der Parkingpay-App lösen.
ÖV- und Velo-Nutzer mit der entsprechenden Bonus-Wahl können keine Monatsparkkarten lösen.
Wenn du das Mobilitätspaket "Auto" gewählt hast, kannst du für CHF 40.- eine zweite Kontrollschildnummer hinterlegen. In deinem Fall bedeutet dies, dass du für das Parken deines Motorrads ebenfalls diese Gebühr zahlen musst. Das Motorrad kann also nicht kostenlos abgestellt werden, wenn es als Zweitfahrzeug genutzt wird. Die zweite Nummer sollte entweder auf denselben Halter oder den gleichen Haushalt zugelassen sein. Beachte, dass gleichzeitiges Parkieren beider Fahrzeuge mit den hinterlegten Kontrollschildern nicht gestattet ist.
