Mobilitätsbonus
Anmeldung Arbeitsweg - Mobilität
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Fragen und Antworten
Die Gemeinde Buchrain nimmt sich als verantwortungsvolle Arbeitgeberin vermehrt dem
Thema Mobilität an. Ziel ist es, gute und faire Möglichkeiten für die Mobilität der Mitarbeitenden
anzubieten sowie einen Beitrag zur Reduktion der Verkehrsbelastung in und um Buchrain zu leisten. Wir setzen uns dafür ein, dass sowohl öffentlicher Verkehr (öV) als auch Fuss- und Zweiradverkehr gefördert werden. Wir wollen damit ein Zeichen im Sinne von Klimaschutz, Gesundheitsförderung und Lebensqualität setzen. Um diese Ziele zu erreichen, braucht es ein Mobilitätsmanagement.
Das Mobilitätsmanagement wird per 1. April 2024 eingeführt. Änderungen der Regelungen können, sofern notwendig und sinnvoll, jederzeit vorgenommen werden.
Zentrale Bausteine des Mobilitätsmanagements sind frei wählbare Mobilitätspakete für Mitarbeitende. Diese Pakete beinhalten Beiträge für Abos des öffentlichen Verkehrs (Mobilitätspaket öffentlicher Verkehr) oder Gutscheine für Fuss- und Veloverkehr (Mobilitätspaket Fuss/Zweirad). Motorradfahrerinnen/- fahrer erhalten keine Gutscheine, müssen aber auch keine Parkgebühren bezahlen (Mobilitätspaket Motorrad). Mitarbeitende, die mit dem Auto zur Arbeit kommen, können einen Parkplatz nutzen (Mobilitätspaket Auto). Dieser wird durch die Gemeinde zur Hälfte subventioniert. Die verbleibenden Kosten werden als Parkgebühren dem Mitarbeitenden in Rechnung gestellt. Für die Zukunft sind weitere Massnahmen denkbar, um die Mobilität der Mitarbeitenden zu gewährleisten und zu
optimieren.
Die vollen Gutscheinbeträge gemäss Angaben imKonzept gelten ab einem Pensum von 50 % und mehr. Mitarbeitende mit einem Arbeitspensum von 21-49 % erhalten die Hälfte der Beträge. Für Mitarbeitende mit einem Pensum bis und mit 20 % erhalten kein Mobilitätspaket.
Die Lernenden wählen ebenfalls ein Mobilitätspaket. Es gelten somit die gleichen Regeln wie bei den restlichen Mitarbeitenden.
Das Mobilitätspaket und die damit verbundene Ausgabe von Gutscheinen bzw. Beteiligung an den Parkgebühren gilt für zwölf Monate. Einmal im Jahr werden alle Mitarbeitenden aufgefordert, die Wahl des Mobilitätspakets zu bestätigen oder Änderungswünsche bei der Paketwahl anzugeben. Ausnahmen sind bei einem Wechsel des Wohnortes möglich.
Ändert sich der Arbeitsweg grundlegend, sodass ein/e Mitarbeitende/r gezwungen ist mit einem anderen Verkehrsmittel zur Arbeit zu kommen, kann das Paket in Ausnahmefällen unter dem Jahr angepasst werden. Nehme dazu mit dem Mobilitätsverantwortlichen Kontakt auf.
Ausgestellte Gutscheine werden in der Regel nicht zurückgefordert.
Mitarbeitende müssen sich für ein Mobilitätspaket entscheiden. Beim Paket Fuss/Zweirad können Sie pro Jahr entscheiden, welchen Gutschein sie wählen möchten (Tschannhof oder Mall of Switzerland).
Es kommt vor, dass Mitarbeitende, die normalerweise zu Fuss, mit dem Velo oder dem öffentlichen Verkehr zur Arbeit kommen, an einem bestimmten Tag auf ein Auto angewiesen sind (private wie geschäftliche Termine). Es sind die üblichen Parkgebühren zu bezahlen. Für alle gilt: Parkgebühren am Arbeitsort werden nicht vergütet (Personalhandbuch KantonLuzern).
Gutschriften bis Fr. 500 sind steuerlich nicht relevant. Somit erscheint der Betrag nicht auf dem Lohnausweis und es müssen keine Anpassungen in der Steuererklärung vorgenommen werden.
Mitarbeitende, die vor allem mit dem ÖV zur Arbeit kommen, wählen das Mobilitätspaket ÖV. Es ist kostenlos und enthält einen Beitrag von Fr. 500 pro Jahr. Der Beitrag kommt als Gutschein (Coupon)für die SBB daher. Dieser kann bei der SBB für Halbtax, Monats- und Jahresabos eingesetzt werden. Es handelt sich um Promocodes, die im Online-Shop oder amSchalter eingelöst werden können. Eine allfällige Differenz/Mehrpreis zwischen einem ausgewählten Produkt und dem Gutschein wird von den Mitarbeitenden finanziert. Der Gutschein ist einmalig einlösbar, der Restbetrag verfällt. DerGutschein ist persönlich und nicht übertragbar. Mit der Wahl des Mobilitätspakets ÖV verpflichten sich die Mitarbeitenden, auf dem Arbeitsweg auf das Auto zu verzichten.
Mitarbeitende, die vor allem zu Fuss oder mit dem Velo zur Arbeit kommen, wählen das Mobilitätspaket Fuss/Zweirad. Es ist kostenlos und enthält einen Beitrag von Fr. 500 pro Jahr. Der Beitrag kommt wahlweise als Gutschein für den Tschannhof oder die Mall of Switzerland daher. Dieser kann pro Kalenderjahr gewählt werden, es ist kein Mischen der Gutscheine von den beiden Einkaufszentren möglich. Der Gutschein ist in Sport- oder Velofachgeschäften beispielsweise für den Kauf eines Velos, eines Helms oder einer Jacke einzusetzen. Der Gutschein ist persönlich und nicht übertragbar. Mit der Wahl des Mobilitätspakets Fuss/Zweirad verpflichten sich die Mitarbeitenden, auf dem Arbeitsweg auf das Auto zu verzichten.
Mitarbeitende, die mehrheitlich mit dem treibstoffbetriebenen Motorrad zur Arbeit fahren, wählen das Mobilitätspaket Motorrad. Es ist kostenlos und beinhaltet die Nutzung von Abstellplätzen für ein Motorrad. Dessen jährlicher Wert beträgt rund Fr. 500.
Mitarbeitende, die mehrheitlich mit dem Auto zur Arbeit fahren, wählen das Mobilitätspaket Auto. Es beinhaltet einen Auto-Parkplatz in der Parkzone B, welcher mit einem Beitrag von Fr. 500 pro Jahr durch die Gemeinde mitfinanziert wird. Der jährliche Wert für einenAuto-Parkplatz beträgt rund Fr. 1’000. Die verbleibenden Fr. 500 werdendem/der Inhaber/in des Auto-Pakets in Rechnung gestellt. Die Kosten werden durch das Pensum nicht reduziert.
Fahrgemeinschaften reduzieren die Anzahl Fahrten und Fahrzeuge und somit den Parkplatzbedarf. Es können Fahrgemeinschaften unter den Mitarbeitenden gebildet werden, die selbständig organisiert und abgegolten werden. Dabei kann sich eine Person der Fahrgemeinschaft für ein Paket Auto/Motorrad, die andere für ein anderes Paketentscheiden.
Die Parkzone B beinhaltet folgende öffentliche Plätze:
- Gemeindehaus Buchrain
- Schulanlage Dorf I und II
- Schulzentrum Hinterleisibach