Betreuungsgutscheine
Anmeldung Betreuungsgutscheine
Betreuungsgutscheine bis 31.07.2026
Dieses Formular (siehe unten) ist durch die Eltern auszufüllen.
Ein allfälliger Anspruch kann nicht rückwirkend geltend gemacht werden. Es gilt das Eingangsdatum des Formulars.
Wenn ein betreutes Kind nur mit einem Elternteil zusammenwohnt und im gleichen Haushalt auch die Partnerin oder der Partner dieses Elternteils lebt, so ist dies anzugeben.
--> Bitte beachten Sie, dass die Zusatzformulare Kita bzw. Tageselternvermittlung (vorgängig von den Institutionen auszufüllen) zur Anmeldung anzufügen sind.
Die weiteren Beilagen zur Anmeldung Betreuungsgutscheine entnehmen Sie bitte ganz unten beim Formular.
Für weitere Informationen:
Reglement
Merkblatt Betreuungsgutscheine
Verordnung
Betreuungsgutscheine ab 01.08.2026
Am 1. Januar 2026 trat das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (KiBeG) in Kraft und ab dem 1. August 2026 gilt das neue System der Betreuungsgutschein für Kinder in der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Infoschreiben zum neuen Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung Kanton Luzern per 01.01.2026
Fragen und Antworten finden Sie unter folgendem Link:
Familienergänzende Kinderbetreuung - Kanton Luzern
Bei weiteren Fragen senden Sie Ihr Anliegen einschliesslich Ihrer Kontaktdaten an gesellschaft@buchrain.ch
Neuanmeldung für alle ab dem 03. August 2026: Gesundheit& Soziales | Kategorie | my.lu.ch
