Inhalt
Für die Berechnung der Einkommens- und Vermögenssteuer werden die Einheiten von Einwohnergemeinde, Staat und der entsprechenden Kirchgemeinde addiert und mit dem Ansatz für eine Einheit gemäss Steuertarif multipliziert. Wir verweisen diesbezüglich auf die Homepage der Dienststelle Steuern, wo Sie den Steuertarif und als Dienstleistung einen "Steuerkalkulator" finden.
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